Ihre Frage
Welcher Unternehmenswert lässt sich begründen?
Ich zeige, was die Ertragskraft Ihres Betriebs trägt, welche Risiken den Wert verändern und welche Potenziale für einen Käufer relevant sind. Sie erhalten eine begründete Bewertung und die Rechenwege für Ihre nächste Entscheidung.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Finanzunterlagen brauchen Sie vorab nicht zu senden.
Welcher Unternehmenswert lässt sich begründen?
Ertragskraft, Sondereffekte, Zukunftsbedarf und Käuferperspektive.
Eine dokumentierte Wertbandbreite mit Rechenwegen und offenen Annahmen.
Eine Methode allein erklärt selten den ganzen Betrieb. Ich wähle den Ansatz passend zu Ihrer Frage und prüfe die Ergebnisse gegeneinander.
Ergebnis × Vergleichsfaktor. Gut zur ersten Einordnung. Vergleichbarkeit, Ergebnisbasis und Faktor müssen geprüft werden.
Künftige freie Zahlungsüberschüsse auf heute umrechnen. Zeigt, was nach Steuern, Investitionen und zusätzlicher Kapitalbindung übrig bleibt.
Ertragskraft methodisch bewerten. Bei Handwerksbetrieben kann das AWH-Verfahren ein passender Ansatz sein; hier wird kein AWH-Gutachten simuliert.
Vermögenswerte und Verpflichtungen einordnen. Ein ergänzender Blick, der Kundenbeziehungen und künftige Erträge nicht vollständig abbildet.
Im folgenden Musterfall rechnen wir Multiples und DCF. Alle Faktoren, Zinssätze und Steuerannahmen sind frei gewählt. Sie sind keine aktuellen Marktwerte.
Die fiktive Weserwerk Montage GmbH hat 22 Mitarbeitende und 2,8 Mio. € Jahresumsatz. Der Inhaber möchte die Übergabe vorbereiten. Wir bewerten 100 % der GmbH-Anteile zum 31. Dezember 2026 – bei Fortführung des Betriebs.
Noch ohne Prüfung auf Sondereffekte und notwendige Folgekosten.
Erster Wert des Betriebs vor Schulden, Geldbestand und Kapitalanpassung.
Wir prüfen die Zahl, bevor wir sie mit einem Faktor vervielfachen.
Die Gesellschaft, alle Unterlagen und sämtliche Ergebnisse sind erfunden. „Wert des Betriebs“ bezeichnet hier den operativen Gesamtwert (Enterprise Value); der Wert der Anteile folgt später.
Eine Bereinigung erhöht den Wert nur, wenn die Korrektur sachlich begründet ist. Kosten, die nach der Übergabe weiter entstehen, bleiben in der Rechnung.
Ich prüfe Rechnungen und Wiederholungsrisiken des Umzugs, Aufgaben und Vergütung einer Ersatzgeschäftsführung, die betriebliche Nutzung der Fahrzeuge und den Wartungsbedarf. Ein einmaliger Wartungsrückstand wäre zusätzlich zu prüfen; hier ist nur laufende Wartung angesetzt.
Das gesamte GF-Gehalt zu streichen wäre falsch: Jemand muss den Betrieb führen. Ebenso bleibt der notwendige Fuhrpark erhalten. So wird aus einem höheren Wert eine begründete Rechnung.
Wert des Betriebs vor Schulden und Geldbestand.
Die Ertragsbasis ändert sich; der Faktor bleibt gleich.
Rechnerischer Unterschied, kein zugesagter Mehrerlös.
Für 2027 starten wir mit dem bereinigten EBITDA. Dann berücksichtigen wir Steuern, notwendige Investitionen und zusätzlich gebundenes Geld. „Freier Cashflow“ meint hier den Zahlungsüberschuss des Betriebs vor Zahlungen an Kreditgeber und Eigentümer.
Die 12.000 € laufende Wartung sind bereits im bereinigten EBITDA enthalten. Die 65.000 € Investitionen sind zusätzliche, aktivierte Ausgaben und werden separat abgezogen. Wir zählen denselben Aufwand nicht zweimal. Steuerzahlungen werden hier vereinfacht im selben Jahr angesetzt.
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| Rechenschritt | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 2.800.000 € | 2.884.000 € | 2.971.000 € | 3.060.000 € | 3.152.000 € |
| EBITDA | 315.000 € | 327.000 € | 341.000 € | 353.000 € | 365.000 € |
| Abschreibungen | -55.000 € | -56.000 € | -57.000 € | -59.000 € | -60.000 € |
| EBIT | 260.000 € | 271.000 € | 284.000 € | 294.000 € | 305.000 € |
| Ertragsteuer | -78.000 € | -81.300 € | -85.200 € | -88.200 € | -91.500 € |
| Abschreibungen zurückrechnen | 55.000 € | 56.000 € | 57.000 € | 59.000 € | 60.000 € |
| Investitionszahlungen | -65.000 € | -66.000 € | -68.000 € | -69.000 € | -70.000 € |
| Zusätzliche Kapitalbindung | -12.000 € | -12.000 € | -12.000 € | -12.000 € | -12.000 € |
| Freier Cashflow | 160.000 € | 167.700 € | 175.800 € | 183.800 € | 191.500 € |
Die Umsatzplanung steigt von 2,8 Mio. € auf 3,152 Mio. €, das EBITDA von 315.000 € auf 365.000 €. Abschreibungen, Investitionen und zusätzliche Kapitalbindung werden separat geplant. Bestehende Schulden werden erst beim Anteilswert berücksichtigt; Zinsen und Tilgung sind nicht nochmals im freien Cashflow abgezogen.
Ein späterer Euro ist unter der angenommenen Verzinsung weniger wert als ein Euro heute. DCF rechnet deshalb jeden geplanten Zahlungsüberschuss auf den 31. Dezember 2026 zurück. Wir nehmen 14 % jährliche Abzinsung und Zahlung jeweils am Jahresende an.
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| Jahr | EBITDA | Freier Cashflow | Abzinsungsfaktor | Wert am Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| 2027 | 315.000 € | 160.000 € | 0,877 | 140.351 € |
| 2028 | 327.000 € | 167.700 € | 0,769 | 129.040 € |
| 2029 | 341.000 € | 175.800 € | 0,675 | 118.660 € |
| 2030 | 353.000 € | 183.800 € | 0,592 | 108.824 € |
| 2031 | 365.000 € | 191.500 € | 0,519 | 99.459 € |
Die sichtbare Fünfjahresplanung.
Wert späterer Zahlungen auf denselben Stichtag zurückgerechnet.
Operativer Gesamtwert vor Schulden, Geld und Kapitalanpassung.
Für die Fortführung wächst der letzte freie Cashflow vereinfachend dauerhaft um 1,5 % jährlich – einschließlich des dafür nötigen Investitions- und Kapitalbedarfs. Das muss im echten Projekt geprüft werden. Rund 58 % des Basiswerts stammen aus der Fortführung. Gerade diese Annahme verdient Aufmerksamkeit. Einzelwerte sind auf ganze Euro gerundet.
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| Abzinsung | 0,5 % Wachstum | 1,5 % Wachstum | 2,5 % Wachstum |
|---|---|---|---|
| 12 % | 1.576.762 € | 1.677.550 € | 1.799.556 € |
| 14 % | 1.336.752 € | 1.403.942 € | 1.482.817 € |
| 16 % | 1.159.045 € | 1.206.103 € | 1.260.133 € |
Wert des Betriebs im unveränderten Basisfall. Die Bandbreite zeigt die Wirkung frei gewählter Annahmen und ist keine ermittelte Marktpreisspanne. Der Abzinsungssatz muss über dem langfristigen Wachstum liegen.
Ein Teil der Stammkundschaft kann nach einer Übergabe wechseln. Das ist eine Annahme für ein Risikoszenario, keine Unterstellung über den Musterbetrieb.
Jährlicher Umsatzverlust ab 2027.
Jährlich weniger EBITDA; variable Kosten sinken bereits mit.
Investitionen und Kapitalbindung bleiben unverändert.
Kunden bleiben; Abzinsung 14 %.
Der Verlust setzt sich auch in der Fortführung fort.
Zeigt, warum Kundenbindung zur Bewertung gehört.
Ich prüfe Umsatzkonzentration, Vertragsbindung, Kontaktpersonen, wiederkehrende Aufträge und die geplante Übergabe. Maßnahmen zur Kundenbindung können den Fall verändern, verursachen aber gegebenenfalls eigene Kosten. Das Risiko wird hier direkt im Cashflow gerechnet; derselbe Effekt wird nicht zusätzlich über einen höheren Zinssatz bestraft.
Ein strategischer Käufer könnte Einkauf und Verwaltung bündeln. Der Vorteil zählt nur zusätzlich zur bereits bereinigten Ertragskraft – und erst nach Umsetzungsaufwand.
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| Wirkung | Jährliche Annahme | Einordnung |
|---|---|---|
| Besserer Einkauf | + 25.000 € | Zusätzlich; mit Konditionen und Mengen zu belegen. |
| Gemeinsame Verwaltung | + 20.000 € | Zusätzlich; notwendige Aufgaben bleiben abgedeckt. |
| Zusätzliche Koordination | − 10.000 € | Mehr Aufwand zwischen den Betrieben. |
| Wiederkehrender Nettovorteil | 35.000 € | Vor Steuern; im ersten Jahr nur 50 % umgesetzt. |
| Einmalige Integration | − 40.000 € im ersten Jahr | Im Modell sofort abzugsfähiger Aufwand mit Steuerwirkung. |
Im ersten Jahr kostet die Zusammenführung mehr, als sie bringt.
Zusätzlicher freier Cashflow pro Jahr.
Wert für diesen hypothetischen Käufer, kein garantierter Verkäufererlös.
Ersatzgeschäftsführung und notwendiger Fuhrpark bleiben berücksichtigt. Ihre bereits vorgenommene Bereinigung wird nicht noch einmal als Synergie angesetzt. Weitere Kapitalausgaben oder Nachteile aus der Integration wären ebenfalls einzurechnen. Die dauerhaft nutzbaren Vorteile müssen der Käufer und seine Planung tragen.
Der DCF bewertet das operative Geschäft vor Finanzierung. Für den Wert von 100 % der Anteile werden bestehende Finanzschulden, anrechenbares Geld und die vereinbarte Kapitalausstattung berücksichtigt. Wir rechnen zunächst den Basisfall ohne Käuferpotenziale.
Gemeint sind betriebliche Vorräte und Kundenforderungen abzüglich Lieferantenverbindlichkeiten – ohne Kasse und Finanzdarlehen. Die Übergabe soll mit einem vereinbarten Normalbestand erfolgen. Fehlen 30.000 €, wird das in dieser angenommenen Kaufpreislogik vom Anteilswert abgezogen.
Die jährlich zusätzlich geplanten 12.000 € Kapitalbindung betreffen die künftige Entwicklung. Der einmalige 30.000 € Stichtagsunterschied betrifft die Übergabe. Er wird deshalb nicht zusätzlich als Zahlung im ersten Planjahr abgezogen. Definition, Stichtag und Abrechnung gehören im echten Fall in die Vereinbarung.
Hier vergleichen wir immer den Wert von 100 % der Anteile – mit denselben Schulden, demselben Geldbestand und derselben Kapitalanpassung. So werden die Ergebnisse vergleichbar.
240.000 € × 4,5 − 310.000 € Anpassungen.
315.000 € × 4,5 − 310.000 € Anpassungen.
Zukunftsplanung mit Investitionen, Steuern und Kapitalbindung.
Im Musterfall tragen belegbare Korrekturen einen höheren Wert als der einfache Multiple. Die DCF-Rechnung liegt etwas unter dem bereinigten Multiple. Das ist hilfreich: Sie zeigt, welche Investitionen und Annahmen hinter der Zahl stehen. Kundenrisiken können den Wert wieder senken; Käuferpotenziale können einen zusätzlichen Verhandlungsspielraum eröffnen.
Vier Fälle und drei Abzinsungssätze zeigen zwölf berechnete Kombinationen. Kundenverlust und Käuferpotenziale sind getrennt und gemeinsam wählbar. Die vorherigen Rechenwege und Modellausschnitte bleiben bewusst der Basisfall mit 14 %.
Basis: Kunden bleiben · 14 % Abzinsung. Die geplanten Kundenbeziehungen bleiben bestehen. Es sind keine käuferspezifischen Vorteile enthalten.
Alle vier Fälle: 100 % der Anteile, dieselbe Anpassung von −310.000 €. Der dunkelblaue Balken markiert Ihre Auswahl.
Basis: Kunden bleiben · 14 %
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| Jahr | EBITDA | Freier Cashflow | Abzinsungsfaktor | Wert am Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| 2027 | 315.000 € | 160.000 € | 0,877 | 140.351 € |
| 2028 | 327.000 € | 167.700 € | 0,769 | 129.040 € |
| 2029 | 341.000 € | 175.800 € | 0,675 | 118.660 € |
| 2030 | 353.000 € | 183.800 € | 0,592 | 108.824 € |
| 2031 | 365.000 € | 191.500 € | 0,519 | 99.459 € |
Ohne Käuferpotenziale ergibt sich kein gesonderter Synergieaufschlag. Der Anteilswert bleibt eine Rechengrundlage für die Verhandlung.
Die Käuferfälle zeigen eine käuferspezifische Wertperspektive. Sie sind keine automatische Erhöhung des eigenständigen Unternehmenswerts. Langfristiges Wachstum bleibt hier bei 1,5 %.
Ich dokumentiere die Ergebnisbereinigung, die Planung, die passenden Bewertungsansätze und die wesentlichen Werttreiber. Bei entsprechendem Umfang erhalten Sie ein System oder eine Datei, die Sie selbst aktualisieren können.
Bearbeitbare Musterdatei herunterladen (.xlsx) ↓Fünf Tabellenblätter mit Formeln. Fall 0–3 und Abzinsung ändern Sie im Blatt „Eingaben“. Alle Werte sind fiktiv. Das Modell ist eine Demonstration, keine Vorlage für eine ungeprüfte Transaktion.
Eine klar abgegrenzte Bewertung kann im Rahmen des Finance Decision Systems umgesetzt werden. Umfang, Datenbasis, Zweck und gewünschte Auswertung bestimmen das Angebot.
Das ausführliche Muster zeigt den Kompetenzumfang. Mehrere Käufermodelle, umfassende Datenaufbereitung oder weitere Varianten können einen höheren Projektumfang und Preis erfordern. Vor Beauftragung vereinbaren wir beides.
Wenn aus der Bewertung eine konkrete Übergabe werden soll, begleite ich Vorbereitung, kaufmännische Gespräche und Angebotsvergleich. Monatliche Pauschale und Abschlussprovision werden getrennt festgelegt.
Begleitung der Nachfolge ansehen →
Ich bin Roman Braun, Gründer von Deistermind. Ich prüfe die kaufmännischen Grundlagen, baue die passende Rechnung und bespreche mit Ihnen, was sie für Ihre Entscheidung bedeutet. Offene Annahmen bleiben sichtbar.
Ziel, Ausgangslage und vorhandene Daten klären.
Ergebnis, Zeitrahmen und Preis vereinbaren.
Annahmen prüfen und passende Varianten rechnen.
Ergebnisse besprechen und selbst weiterarbeiten.
Ich übernehme die kaufmännische Analyse und Modellierung. Steuerliche, rechtliche und formal vorgeschriebene Prüfungen übernehmen die jeweils zuständigen Fachleute.
Er ist eine nachvollziehbare Entscheidungs- und Verhandlungsgrundlage. Der Kaufpreis hängt unter anderem von Käufer, Finanzierung, Vertragsbedingungen und den bestätigten Annahmen ab. Ein höherer Preis wird nicht zugesagt.
Sie erhalten die vorab vereinbarte Auswertung und bei entsprechendem Umfang ein bearbeitbares System oder eine Datei. Das Format richtet sich nach Ihren Daten und Ihrer Arbeitsweise. Die hier angebotene Musterdatei nutzt das Format .xlsx.
Die hier beschriebene Leistung unterstützt wirtschaftliche Entscheidungen und Verhandlungen. Ein bestimmter Bewertungsstandard oder ein steuerliches, gerichtliches oder sonst formal vorgeschriebenes Gutachten ist damit nicht zugesagt. Zweck und Anforderungen klären wir vorab.
Je nach Fragestellung etwa Jahresabschlüsse, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, Planungen, Darlehen, Kundenstruktur und relevante Verträge. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir den tatsächlichen Bedarf.
Methodischer Hintergrund: IHK FrankfurtZDH · AWHNYU Stern · Synergy
Verkauf, Kauf, Übergabe oder eine erste Einordnung: Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihre Frage und den passenden Umfang. Danach erhalten Sie ein konkretes Angebot.
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